Seit dem 26. April 2018 werden sämtliche Patentrechtsschutz-Tarife der GMP vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert. WIPANO unterstützt Mittelständler, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch Patente sichern wollen bzw. deren letzte Patentanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung vermittelt ein strategisches Verständnis des Patentsystems und den Nutzen gewerblicher Schutzrechte. Bis heute wurden durch WIPANO und sein Vorgängerprogramm SIGNO rund 4.500 Unternehmen gefördert.

Wir sind offizieller Produktlieferant
des Innovationförderprogramms WIPANO.

„Mit dem Ausbau von WIPANO helfen wir diesen Unternehmen und Kreativen künftig dabei, ihr geistiges Eigentum zu verteidigen und machen eine Patentanmeldung attraktiver. So stärken wir den Erfindergeist und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.“

Peter Altmaier
Bundeswirtschaftsminister

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlichen und technischen Berufe. Die Antragsteller
müssen ihr Gewerbe im Haupterwerb betreiben und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland besitzen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der öffentlichen Forschung sowie kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schutzrechts-sicherung und Verwertung von geistigem Eigentum, angefangen bei der Überprüfung
der Idee bis hin zur Absicherung der Erfindung. Durch die Beteiligung von einem oder mehreren externen Dienstleistern wie der „GMP“ soll eine fachlich kompetente Unterstützung sichergestellt werden.

Wie wird gefördert?

Im Rahmen von Unternehmen wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung gewährt und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 16.575 Euro. Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate. Die Leistungen in den einzelnen Leistungspaketen sind nur förderfähig, wenn sie von qualifizierten Dienstleistern – wie der Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutz (GMP) – erbracht werden.