Der Versicherer trägt die dem Versicherten entstehenden Kosten der versicherten Verfahren:
Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten (Honorarvereinbarung*), Sachverständigenkosten (bis max. 155.000 €), Reisekosten der Anwälte und Versicherten, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, Nebenklagekosten, Kautionskosten zum Zwecke der Haftverschonung.