Versichert ist die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt. Er beginnt frühestens mit der Anmeldung des Rechts beim Deutschen Patent- & Markenamt (DPMA)
Grundlage sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen für die Patentrechtsschutzversicherungen (NRV PatRS 2014) i. V. m. der zwischen der NRV Neue Rechtsschutzversicherungs AG und der GMP GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung