Premium 100 Plus versichert die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an.

Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen

Zielgruppe

 

 

– Klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern (größer auf Anfrage)
– Privatpersonen

Voraussetzung: Geschäftssitz / Wohnort befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich

Versicherer

NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG, Mannheim

Gegenstand der Versicherung

 

Die NRV unterbreitet Unternehmen und Privatpersonen Versicherungsschutz auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen für die Patentrechtsschutzversicherungen (NRV PatRS 2014) für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus:

Versicherte Risiken

 

 

1) Patentrecht
2) Urheberrecht
3) Markenrecht
4) Geschmacksmusterrecht
5) Gebrauchsmusterrecht

Grundlage

 

 

 

 

Versichert ist die Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt. Er beginnt frühestens mit der Anmeldung des Rechts beim Deutschen Patent- & Markenamt (DPMA)

Grundlage sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen für die Patentrechtsschutzversicherungen (NRV PatRS 2014) i. V. m. der zwischen der NRV Neue Rechtsschutzversicherungs AG und der GMP GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung

Versicherte Schutzrechte

 

Eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte die beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet sind, ebenso alle EP-Patente und PCT-Anmeldungen soweit sie zur Erteilung eines Patents geführt haben und beim DPMA eingetragen sind

nicht versicherbar

Urheberrechte im Zusammenhang mit Software , Web-Design etc.

Wartezeit

3 Monate

Geltungsbereich

Europa (geografische Grenzen)

Erstattung

 

Es werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erstattet. Die Beiordnung eines Patentanwalts gilt als mitversichert

Versicherungssummen

 

Wahlweise 100.000 Euro bzw. 250.000 Euro
Die jeweilige Deckungssumme pro Rechtsschutzfall ist zweifach maximiert pro Versicherungsjahr. Der Versicherer zahlt auch bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Prozessverfahren gegen denselben Gegner anhängig sind.

Deckungssumme 100.000 Euro

Prämien: 1.848 Euro bis 3.277 Euro (Jahresbeiträge ohne Versicherungssteuer)

Deckungssumme 250.000 Euro

Prämien: 2.403 Euro bis 4.260 Euro (Jahresbeiträge ohne Versicherungssteuer)

Selbstbeteiligung

 

Wahlweise 2.500 Euro oder 5.000 Euro je Rechtsschutzfall
Für Zahlungen der NRV ab € 50.001,00 € je Rechtsschutzfall gilt über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus ein zusätzlicher Selbstbehalt in Höhe von 10 % der weiteren zu zahlenden Leistungen

Rechtshinweis

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die konkret vereinbarten Vertragsbedingungen