
Die Abwehr von Ansprüchen aus den nachfolgend aufgezählten Bereichen können ab sofort auch kleine Unternehmen und Privatpersonen mit einer Rechtsschutzversicherung absichern:
Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht Urheberrecht GeschmacksmusterrechtVersichert ist die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Es werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet. Ebenso die Beiordnung eines Patentanwaltes. Die Deckungssumme beträgt 100.000 €, die Selbstbeteiligung alternativ 2.500 € oder 5.000 €. Die Jahresprämie liegt zwischen 475 € und 891 €.
Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.