
Ab sofort können sowohl Privatpersonen, als auch kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen aus den folgenden Bereichen abschließen:
Patentrecht Gebrauchsmusterrecht Markenrecht Urheberrecht GeschmacksmusterrechtVersichert ist die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-,
Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Es werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet. Ebenso die Beiordnung eines Patentanwaltes. Die
Deckungssumme beträgt 100.000 €, die Selbstbeteiligung alternativ 2.500 €
oder 5.000 €. Die Jahresprämie liegt zwischen 2.200 € und 3.900 €.
Eingeschlossen sind auch alle bereits bestehenden Rechte, die beim Deutschen Patent- & Markenamt DPMA angemeldet sind. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.